Rechtliche Betreuung, wenn das Leben Unterstützung braucht
Manchmal kommt es anders als geplant:
Eine Krankheit, ein Unfall oder eine seelische Krise können dazu führen, dass wichtige Dinge nicht mehr allein geregelt werden können. In solchen Situationen sind wir an Ihrer Seite.
Wir unterstützen Menschen als rechtliche Betreuer – verlässlich, respektvoll und mit dem Ziel, Selbstbestimmung zu bewahren.
Was uns wichtig ist:
Betreuung bedeutet Hilfe – nicht Entmündigung
Viele Menschen haben Angst vor dem Wort „Betreuung“.
Dabei ist rechtliche Betreuung heute etwas anderes als früher:
Niemand wird entmündigt.
Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn sie wirklich notwendig ist – und nur für bestimmte Lebensbereiche.
Die betreute Person bleibt grundsätzlich entscheidungsfähig und wird so weit wie möglich einbezogen.
Wann wird eine Betreuung eingerichtet?
Eine Betreuung kommt nur in Betracht, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Behinderung wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und es keine anderen Hilfen gibt, die dies ersetzen könnten
Das kann zum Beispiel sein bei:
- Demenz oder altersbedingten Einschränkungen
- psychischen Erkrankungen
- geistiger oder körperlicher Behinderung
- schweren Krisen nach Unfall oder Krankheit
Unterstützung im Alltag – rechtlich abgesichert
Als gerichtlich bestellter Betreuer unterstütze ich nur in den Bereichen, die vom Gericht festgelegt wurden, zum Beispiel:
- Kontakt mit Behörden und Sozialämtern
- Klärung finanzieller Angelegenheiten
- Organisation von Pflege und Hilfen
- Gesundheitsfragen und Arzttermine
- Wohnungsangelegenheiten
Immer gilt: So viel Hilfe wie nötig – so viel Selbstständigkeit wie möglich.
Informationen zur rechtlichen Betreuung
Das Betreuungsgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts und in jedem Bezirk für Betreuungsangelegenheiten zuständig. Dort werden rechtliche Betreuungen eingerichtet, überprüft oder angepasst, wenn Menschen aufgrund von Krankheit oder Einschränkungen Unterstützung benötigen.
Wenn Sie sich informieren möchten, erhalten Sie Beratung und Aufklärung unter anderem bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern der Betreuungsgerichte, bei den Betreuungsbehörden der Berliner Bezirksämter oder auch bei Betreuungsvereinen.
Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an uns wenden. Denn einen rechtlichen Betreuer kann man in vielen Fällen selbst vorschlagen und auswählen. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie persönlich, verständlich und unverbindlich.
Wenn Sie sich informieren möchten, erhalten Sie Beratung und Aufklärung unter anderem bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern der Betreuungsgerichte, bei den Betreuungsbehörden der Berliner Bezirksämter oder auch bei Betreuungsvereinen.
Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an uns wenden. Denn einen rechtlichen Betreuer kann man in vielen Fällen selbst vorschlagen und auswählen. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie persönlich, verständlich und unverbindlich.
Auf der Website vom Land Berlin unter www.service.berlin.de finden Sie ebenfalls Informationen zur Einrichtung einer Betreuung und eine Liste der Berliner Amtsgerichte bzw. Betreuungsgerichte.
Weiterhin hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ein Informationsheft "Betreuungsrecht" herausgegeben und kann unter www.bmj.de, Suchbegriff Betreuungsrecht kostenlos heruntergeladen werden.